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Ihre Fragen – unsere Antworten

Als unternehmerisch agierender Bereich unter dem Dach der gemeinnützigen Stiftung nimmt der Business. Inklusiv. eine Sonderrolle auf dem deutschen Dienstleistungsmarkt ein. Aus diesem Zusammenspiel ergeben sich einige Fragen, die wir Ihnen hier beantworten.

  • Was ist eine "Werkstatt für Menschen mit Behinderung" (WfbM)?

    Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine Einrichtung zur Teilhabe von Menschen mit schweren Behinderungen am Arbeitsleben. Menschen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, erhalten hier eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung. Die Werkstätten ermöglichen ihnen, ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und ein Arbeitsentgelt zu erzielen. In Deutschland sind zurzeit circa 320.000 Menschen in rund 700 anerkannten Werkstätten beschäftigt (Quelle: Jahresbericht BAG WfbM 2020).

  • Was ist ein Inklusionsunternehmen?

    Inklusionsunternehmen sind in erster Linie Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und müssen sich dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen stellen. Zusätzlich erfüllen sie einen besonderen sozialen Auftrag und übernehmen damit besondere gesellschaftliche Verantwortung: Sie verpflichten sich, mindestens 30%, höchstens 50% ihrer Arbeitsplätze mit Menschen zu besetzten, die nach § 215 SGB IX von ihrer Schwerbehinderung besonders betroffen sind. Inklusionsunternehmen verwirklichen also inklusive und gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf.

    In Inklusionsunternehmen haben die Mitarbeitenden nicht den Status von Patienten oder Rehabilitanden. Sie sind sozialversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach den gängigen Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechts beschäftigt werden. Inklusionsunternehmen zeichnen sich als Leuchttürme der sozialen Marktwirtschaft aus, indem sie mit einer hohen Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen den Ansprüchen der Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität des freien Marktes genügen.

    Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsunternehmen

  • Was ist eine Ausgleichsabgabe?

    In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder beeinträchtigten Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie zum Beispiel beim Zentrum Bayern Familie und Soziales

  • Wie wirkt sich die Beauftragung der Pfennigparade auf die Ausgleichsabgabe aus?

    Der Gesetzgeber hat anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung nach § 223 SGB IX Wettbewerbsvorteile eingeräumt. Unsere im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistungen können zu 50% auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

    Private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (§154 Absatz 1 SGB IX). Bei Nichterfüllung dieser Pflicht ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten, deren Höhe sich für Betriebe mit mehr als 59 Arbeitsplätzen (Sonderregelung für kleinere Betriebe) wie folgt staffelt:
    Pro unbesetzten Pflichtplatz ist monatlich, je nach Erfüllungsgrad der besetzten Pflichtplätze, eine Ausgleichsabgabe gemäß § 160 SGB IX in folgender Höhe zu entrichten ab 01.01.2024:

    0 % der Pflichtplätze besetzt = 720,- €
    0 bis unter 2 % der Pflichtplätze besetzt = 360,- €
    2 bis unter 3 % der Pflichtplätze besetzt = 245,- €
    3 bis unter 5 % der Pflichtplätze besetzt = 140,- €

    Ein Rechenbeispiel:
    Für einen Betrieb mit 1.000 Arbeitsplätzen ergeben sich insgesamt 50 Pflichtplätze. Sind nur 10 Pflichtplätze, also 1 % aller Arbeitsplätze mit Mitarbeitern mit einer Schwerbehinderung besetzt, dann sind pro unbesetztem Pflichtplatz monatlich 360,- € zu entrichten. Es verbleiben 40 Pflichtplätze unbesetzt.

    Das heißt also:
    40 x 360,- € = 14.400,- € monatliche Abgabe.
    Das ergibt eine Ausgleichsabgabe pro Jahr von 172.800,- €.

    Sie können bis zu 50 % der von uns erbrachten Arbeitsleistung (nicht Fremdleistung) auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen.

  • Was ist die "besondere Werkstatt" der Pfennigparade?

    Die "besondere Werkstatt der Pfennigparade" verbindet Wirtschaftlichkeit und Inklusion. Die Pfennigparade PSG ist die "besondere Werkstatt der Pfennigparade" und bietet abwechslungsreiche und innovative Tätigkeiten in den Geschäftsfeldern IT-Dienstleistungen, Digitale Barrierefreiheit, Kaufmännische Dienstleistungen, Gewerblich-Technische Services, Dokumenten-Service und Elektroprüfung. In allen Bereichen besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen mit und ohne Behinderung des Inklusionsunternehmens
    Pfennigparade SIGMETA. Es gilt, immer die Balance zu halten zwischen gemeinnützigem Auftrag und Zuwendung zum Menschen sowie dem Fokus auf die erforderliche Wirtschaftlichkeit und den hohen Qualitätsanspruch der Kundenunternehmen. Dieses Spannungsfeld macht die Arbeit so interessant: Unternehmerisch denken und sozial handeln.

    Viele Menschen sind durch einen Unfall oder eine Körperbehinderung so schwer eingeschränkt, dass sie trotz Berufsausbildung oder Studium und mit voller geistiger Leistungsfähigkeit keine Stelle im regulären Arbeitsmarkt finden. Für diesen Personenkreis sind in der deutschen Werkstätten-Landschaft die Arbeitsangebote mehr als knapp. Die besondere Werkstatt jedoch – bietet für diese Zielgruppe bereits seit Mitte der 1970er Jahre einzigartige Chancen: Hier erhalten gut qualifizierte Fachleute trotz ausgeprägter körperlicher Einschränkungen die Möglichkeit, ihre Fachlichkeit unter Beweis zu stellen – und das auf der Basis „normaler“ sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse und leistungsgerechter Gehälter. Gleichzeitig wird ein geschützter Rahmen mit unterstützenden Angeboten durch das Reha-Management, den Psychologischen Dienst und weitere begleitende Dienste der Pfennigparade sichergestellt.

    Die Beschäftigten der besonderen Werkstatt sind als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenpflichtig, aber auch wirtschaftlich unabhängig. Anstelle staatlicher Förderungen bzw. Kostenträgerentgelte wird dieses besondere Werkstattmodell ausschließlich aus an Kundenunternehmen verkaufte Dienstleistungen finanziert.

Noch Fragen offen?

Wir sind Experten auf diesem Gebiet, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne individuell.

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