Zum Inhalt springen

FAQ Elektroprüfung

Ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel, DGUV, kalibrierte Prüfgeräte und Co. Hier klären wir für Sie häufige gestellte Fragen rund um den Themenbereich Elektroprüfung.

Falls Fragen offen bleiben bzw. Sie eine individuelle Beratung benötigen – sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne!

  • Warum benötigen Sie die Elektroprüfung / Elektrogeräteprüfung?

    Mit der Zeit entstehen zum Teil gefährliche Veränderungen an E- Anlagen, elektrischen Installationen und Betriebsmitteln, die man mit dem bloßen Auge nicht erkennen kann. Gemäß der IFS-Brandursachenstatistik sind ca. 30 Prozent aller registrierten Brände auf Defekte an elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zurückzuführen.

    Regelmäßige messtechnische Überprüfungen sind deshalb gesetzlich vorgeschrieben (Sozialgesetzbuch § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII), um Gefahren rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

  • Welche Vorteile/Nutzen hat die wiederkehrende Elektroprüfung?

    Mit der ordnungsgemäßen und rechtssicheren Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen schützen Sie sich vor der Haftung bei Unfällen und wirtschaftlichen Schäden. Falls Personen, Anlagen oder Geräte durch ein ungeprüftes bzw. nicht ordnungsgemäß geprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder Personen gar zu Tode kommen, so werden die jeweils zuständigen Personen (z. B. Sicherheitsbeauftragte, VEFK, Vorgesetzte, Geschäftsleitung) verantwortlich gemacht und müssen sich gerichtlich verantworten.

    Wiederkehrende Elektroprüfungen sorgen für:

    • Frühzeitiges Erkennen von Fehlern an Anlagen/Geräten, aus denen sich eine Gefahr ergeben kann (Unfallverhütung: Vermeidung von Stromunfällen, Vermeidung von Brandgefahren)
    • Sicherheit von Personen und Nutztieren
    • Schutz gegen Sachschäden durch Brand und Wärme
    • Bestätigung über Normeinhaltung und Überwachungseinrichtungen
    • Bewahrung des Versicherungsschutzes
  • Was ist die DGUV V3 (ehem. BGV A3)?

    Die DGUV V3 ist eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und trägt den Titel „Vorschrift 3 – Unfallverhütungsvorschrift für Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Sie legt die Anforderungen an den Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel fest, um Unfälle, Verletzungen und Sachschäden zu vermeiden.

    Die DGUV V3 regelt unter anderem den Prüfungs- und Wartungszyklus von elektrischen Anlagen, die Qualifikation des Personals und die Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit elektrischer Energie. Sie dient dem Schutz von Beschäftigten und anderen Personen vor elektrischen Gefahren am Arbeitsplatz.

    Jeder Arbeitgeber/jedes Unternehmen unterliegt somit der Pflicht, kontinuierlich sichere Betriebsmittel für Mitarbeitende zur Verfügung zu stellen (siehe auch Betriebssicherung Verordnung § 26 - BetrSichV), um die elektrische Sicherheit innerhalb des Unternehmens zu gewährleisten.

    Die regelmäßigen Prüfungen elektrischer Geräte müssen von speziell ausgebildeten und zertifizierten Prüfern (befähigte Personen) durchgeführt werden. Diese müssen die in den technischen Regeln für Betriebssicherheit 1203 (TRBS) beschriebene Berufsausbildung und Berufserfahrung besitzen.

  • Welche gesetzlichen Regelungen zur Unfallverhütung bei elektrischen Geräten gelten?

    In Deutschland gelten verschiedene gesetzliche Regelungen zur Unfallverhütung bei elektrischen Geräten. Die wichtigsten sind:

    • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Arbeitsschutzgesetz legt allgemeine Grundsätze zum Schutz der Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz fest. Es verpflichtet Arbeitgeber, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, einschließlich der elektrischen Sicherheit, zu treffen.

    • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Schutz von Arbeitsmitteln, zu denen auch elektrische Geräte zählen. Sie legt Anforderungen an die Bereitstellung, den Betrieb und die Überwachung dieser Geräte fest, um Gefahren zu minimieren.

    • Technischer Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit dienen als Hilfestellung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und anderer einschlägiger Vorschriften umzusetzen. Sie enthalten praktische Informationen, Empfehlungen und Anleitungen zur Gefährdungsbeurteilung, Prüfung von Arbeitsmitteln, Umgang mit Gefahrstoffen, Brandschutz und vielem mehr.

    • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3 (DGUV V3): Die DGUV Vorschrift 3 befasst sich speziell mit der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Sie legt die Verpflichtung des Arbeitgebers fest, regelmäßige Prüfungen und Wartungen durchzuführen, um die elektrische Sicherheit zu gewährleisten.

    • Normen des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE): Die DIN VDE-Normen sind technische Regeln, die den sicheren Umgang mit elektrischen Geräten und Anlagen definieren. Sie umfassen verschiedene Bereiche wie Installation, Schutzmaßnahmen, Kennzeichnung und Prüfverfahren.

  • Welche elektrischen Betriebsmittel bzw. elektrischen Geräte müssen geprüft werden?

    Bei der wiederkehrenden Elektroprüfung müssen verschiedene elektrische Betriebsmittel und Geräte auf ihre Sicherheit überprüft werden. Die zu prüfenden elektrischen Geräte werden in ortsveränderliche elektrische Geräte, ortsfeste elektrische Geräte und elektrische Anlagen unterteilt.

    Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Hierzu zählen elektrische Geräte, die an verschiedenen Orten verwendet werden können, wie Computer, Drucker, elektrische Werkzeuge, Haushaltsgeräte, Verlängerungskabel und Stecker. Ortsveränderliche Geräte bzw. Geräte mit einem Stecker sollen nach DIN VDE-Norm 0701 0und DIN VDE-Norm 702 geprüft werden.

    Ortsfeste elektrische Anlagen: Dazu gehören die elektrischen Installationen in Gebäuden wie Verteilerkästen, Schaltschränke, Steckdosen, Lichtschalter, Beleuchtungssysteme, Kabel und Leitungen. Ortsfeste bzw. Geräte mit einem festen Stromanschluss (Festanschluss, elektrische Installation o.ä.) sollen nach DIN VDE 0701/0702 oder DIN VDE 0105-100 geprüft werden.

    Elektrische Anlagen bzw. leitungsgebundene Maschinen und Geräte: Dies umfasst spezifische elektrische Maschinen und Geräte, die über Kabel oder Leitungen mit Strom versorgt werden, wie Produktionsmaschinen, Klimaanlagen, Aufzüge, Kühlsysteme usw. Der Prüfung von elektrischen Anlagen liegen die DIN VDE 100-600 und die DIN VDE-Norm 0105-100 zugrunde.

  • Was beinhaltet die DIN EN 50678 VDE 0701?

    Die DIN EN 50678 VDE 0701 trägt den Titel „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“. Diese Norm legt die Anforderungen für die Prüfung von elektrischen Geräten nach Reparaturen, Änderungen oder bestimmten Intervallen fest. Sie greift sowohl für ortsveränderliche als auch ortsfeste Betriebsmittel.

  • Was beinhaltet die DIN EN 50699 VDE 0702?

    Die DIN EN 50699 VDE 0702 trägt den Titel „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ und umfasst die Regelungen zu den Wiederholungsprüfungen. Diese Norm legt die Anforderungen für die wiederkehrende Prüfung elektrischer Geräte nach Reparaturen, Änderungen oder bestimmten zeitlichen Intervallen fest. Diese Norm greift für alle steckbaren Betriebsmitteln (ortsveränderlich und ortsfest), für die es keine spezielle Prüfnorm gibt.

  • Wer darf eine Elektroprüfung durchführen?

    In § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass nur eine „befähigte Person“ Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen darf.

  • Wer oder was ist eine befähigte Person, die eine Elektroprüfung durchführen darf?

    Im Zusammenhang mit Elektroprüfungen bezeichnet eine „befähigte Person“ eine Person, die über das erforderliche Fachwissen und die erforderliche Qualifikation verfügt, um Elektroprüfungen an elektrischen Betriebsmitteln oder elektrischen Anlagen durchzuführen. Die genauen Anforderungen an eine befähigte Person können je nach Normen und Vorschriften variieren.

    In § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass nur eine „befähigte Person“ Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen darf. Welche Voraussetzungen dabei genau erfüllt sein müssen, wird wiederum in den TRBS 1203 geregelt.

    Wer über folgende Qualifikationen verfügt, erfüllt die Anforderungen an eine befähigte Person:

    • Fachliche Qualifikation: Die befähigte Person sollte über eine entsprechende elektrotechnische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen, um die erforderlichen Aufgaben sachgerecht durchführen zu können. Dies ist zum Beispiel durch eine erfolgreich abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung (elektrotechnische Berufsausbildung, abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik oder andere ausreichende elektrotechnische Qualifikation) gegeben.

    • Erfahrung und Kenntnisse: Die befähigte Person sollte ausreichende Erfahrung und Kenntnisse im Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie mit den einschlägigen Normen und Vorschriften haben. Dies ist zum Beispiel durch eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Prüftechnik gegeben.

    • Aktualität des Wissens: Die befähigte Person sollte sich regelmäßig über neue Entwicklungen, Normenänderungen und relevante technische Informationen auf dem Gebiet der Elektrotechnik auf dem Laufenden halten.

    • Verantwortungsbewusstsein: Die befähigte Person sollte die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen und die Gewährleistung der elektrischen Sicherheit übernehmen.

    • Kommunikationsfähigkeit: Die befähigte Person sollte in der Lage sein, klar und verständlich zu kommunizieren, insbesondere bei der Dokumentation der Prüfergebnisse und bei der Weitergabe von Informationen an relevante Personen.
      Die befähigte Person muss vom Arbeitgeber/Unternehmen mit dem Ermitteln von Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen, Überprüfen und ggf. Erproben beauftragt werden. Um die Vorgaben der Normen ordnungsgemäß in die Praxis umzusetzen, muss die befähigte Person die oben aufgeführten umfassenden fachlichen Kenntnisse und Prüferfahrungen besitzen.

  • Was ist eine Elektrofachkraft (EFK)?

    Eine Elektrofachkraft (EFK) ist eine Person, die aufgrund ihrer spezifischen Ausbildung, ihres Fachwissens und ihrer Erfahrung befähigt ist, eigenverantwortlich und fachgerecht Tätigkeiten im Bereich der Elektrotechnik durchzuführen.

    Eine Elektrofachkraft (EFK) muss gem. § 2 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3 & 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" eine fachliche Ausbildung (z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrofacharbeiter, o.ä.), Kenntnisse und Erfahrungen sowie Wissen über einschlägige Bestimmungen vorweisen, um die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen zu können.

    Siehe auch DIN VDE 1000-10: Fachliche Qualifikationen von Personen im Bereich der Elektrotechnik.

  • Was ist eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)?

    Eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) ist eine spezielle Form der Elektrofachkraft (EFK) mit erweiterten Verantwortlichkeiten und Befugnissen.

    Die vom Arbeitgeber/Unternehmen beauftragte verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) trägt die Fachverantwortung und sorgt dafür, dass die Unternehmenspflichten hinsichtlich der elektrotechnischen Anforderungen erfüllt werden. Dies umfasst folgende Aufgaben:

    • Fachliche Leitung: Die VEFK ist für die fachliche Leitung im Bereich der Elektrotechnik verantwortlich und stellt sicher, dass die elektrotechnischen Arbeiten gemäß den geltenden Normen, Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen durchgeführt werden.

    • Gefährdungsbeurteilung: Die VEFK führt regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen durch, um mögliche elektrische Gefährdungen zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu planen und umzusetzen.

    • Überwachung und Kontrolle: Die VEFK überwacht die ordnungsgemäße Durchführung elektrotechnischer Arbeiten, einschließlich Installationen, Wartungen, Reparaturen und Prüfungen. Sie stellt sicher, dass die Mitarbeiter entsprechend geschult und qualifiziert sind. Siehe auch DIN VDE 1000-10: Fachliche Qualifikationen von Personen im Bereich der Elektrotechnik

    • Schulungen und Unterweisungen: Die VEFK organisiert Schulungen und Unterweisungen im Bereich der Elektrotechnik für die Mitarbeiter, um das Bewusstsein für elektrische Gefahren zu schärfen und sicherheitsrelevante Verhaltensweisen zu vermitteln.

    • Dokumentation und Protokollierung: Die VEFK ist für die ordnungsgemäße Dokumentation der durchgeführten elektrotechnischen Arbeiten, Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen verantwortlich. Sie erstellt Prüfprotokolle und stellt sicher, dass alle erforderlichen Aufzeichnungen vorhanden sind.

  • Was sind elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)?

    Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) sind Personen, die über grundlegende Kenntnisse im Bereich der Elektrotechnik verfügen, um bestimmte einfache elektrotechnische Tätigkeiten unter Aufsicht und Verantwortung einer Elektrofachkraft (EFK) durchzuführen.

    Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) genügen den Anforderungen an befähigte Personen nicht. Deshalb dürfen EuPs nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft Geräte- und Anlagenprüfungen durchführen.

    Siehe auch DIN VDE 1000-10: Fachliche Qualifikationen von Personen im Bereich der Elektrotechnik.

  • Wie oft müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

    Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelt die wiederkehrende Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Gemäß dieser Vorschrift müssen elektrische Betriebsmittel in der Regel alle 12 Monate geprüft werden.

    Allerdings können bestimmte Faktoren, wie eine höhere Beanspruchung, eine erhöhte Abnutzung oder ein erhöhtes Risiko, dazu führen, dass die Prüfung häufiger erforderlich ist. Auch längere Prüfabstände bzw. Prüfzyklen sind möglich. Z.B. bei elektrischen Betriebsmitteln mit niedrigem Gefährdungspotenzial wie in Büro- oder Verwaltungsumgebungen, können längere Prüfzyklen von bis zu 4 Jahren angewendet werden.

    Daher ist es ratsam für die Definition der passenden Prüfzyklen Fachexperten zu Rate zu ziehen bzw. sich an die relevanten Normen (z.B. DIN VDE 0701-0702) und die Vorgaben der Berufsgenossenschaften bzw. der DGUV zu halten.

    Jährliche Prüfung: Für bestimmte Betriebsmittel, insbesondere solche mit höherem Gefährdungspotenzial oder regelmäßigem Einsatz, wird eine jährliche Prüfung empfohlen. Dies gilt beispielsweise für handgeführte Elektrogeräte, Elektrowerkzeuge oder ortsfeste elektrische Anlagen in besonders sensiblen Bereichen.

    Zweijährliche Prüfung: Für andere Betriebsmittel, die weniger intensiv genutzt werden oder ein geringeres Gefährdungspotenzial aufweisen, kann ein zweijähriger Prüfzyklus angemessen sein. Dies betrifft beispielsweise Bürogeräte, Beleuchtungseinrichtungen oder bestimmte Arten von Arbeitsmitteln.

    Vierjährliche Prüfung: Einige Betriebsmittel mit einem niedrigeren Risikopotenzial oder geringer Nutzungsfrequenz können einem vierjährigen Prüfzyklus unterliegen. Hierzu zählen beispielsweise bestimmte IT-Geräte, Drucker oder elektrische Geräte in Bereichen mit geringem Personenverkehr.

  • Welche Konsequenzen hat die mangelhafte oder fehlende Prüfung?

    Eine mangelhafte Prüfung elektrischer Geräte, die Prüfung ortsveränderlicher Geräte und die Prüfung elektrischer Betriebsmittel kann dazu führen, dass das betroffene Gerät nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies stellt ein erhöhtes Risiko für Unfälle und Schäden dar, gefährdet die Sicherheit der Mitarbeitenden und wirkt sich zu Lasten der rechtlichen Verantwortung des Arbeitgebers aus. Mögliche Konsequenzen sind:

    • Unfallgefahr: Erhöhtes Risiko von Stromschlägen, Kurzschlüssen, Bränden oder anderen Unfällen und damit für Verletzungen oder sogar tödliche Unfälle.

    • Haftung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Wenn ein Unfall oder eine Verletzung aufgrund mangelnder Sicherheit auftritt, kann der Arbeitgeber für Schäden haftbar gemacht werden.

    • Rechtliche Konsequenzen: Eine fehlende oder unzureichende Prüfung elektrischer Betriebsmittel kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie z.B. Bußgeldern, strafrechtlicher Verfolgung oder behördlichen Auflagen.

    • Versicherungsleistungen: Bei Schäden oder Unfällen können Versicherungsleistungen eingeschränkt oder verweigert werden. Versicherungen können Prüfprotokolle und Nachweise über regelmäßige Prüfungen verlangen, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

    • Reputationsschaden: Ein Vorfall aufgrund mangelhafter Prüfung kann zu einem erheblichen Reputationsschaden bzw. Imageverslust für das Unternehmen führen.

  • Was sind Prüfbericht und Mängelbericht?

    Der Prüfbericht und der Mängelbericht sind Dokumente, welche im Zusammenhang mit der Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln oder Anlagen erstellt werden.

    Prüfbericht: Ein Prüfbericht dokumentiert die Ergebnisse einer Prüfung elektrischer Betriebsmittel oder Anlagen. Er enthält Informationen über den Prüfvorgang, die geprüften Betriebsmittel, das Prüfergebnis, das Prüfdatum, die Prüffrist sowie andere relevante Details. Der Prüfbericht gibt Auskunft darüber, ob die geprüften Betriebsmittel den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen oder ob Mängel festgestellt wurden. Ein Prüfbericht kann als Nachweis für die durchgeführte Prüfung dienen und bei Bedarf vorgelegt werden.

    Mängelbericht: Ein Mängelbericht wird erstellt, wenn bei der Prüfung Mängel oder Sicherheitsrisiken an den elektrischen Betriebsmitteln oder Anlagen festgestellt werden. Er enthält eine detaillierte Auflistung der festgestellten Mängel, ihre Beschreibung, mögliche Auswirkungen und Empfehlungen zur Behebung. Der Mängelbericht dient dazu, den Zustand der Betriebsmittel zu dokumentieren, auf Sicherheitsmängel hinzuweisen und Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel zu empfehlen. Er ist eine wichtige Grundlage für die Instandsetzung oder Reparatur der mangelhaften Betriebsmittel.

  • Was gehört in eine Gefährdungsbeurteilung?

    Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzmanagements und dient dazu, potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Gefährdungsbeurteilung ist gemäß §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) eine gesetzliche Pflicht in Deutschland. Sie trägt dazu bei, Arbeitsunfälle, Gesundheitsschäden und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden oder zu minimieren.

    Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst folgende Punkte:

    • Erfassung der Arbeitsbereiche: Die Gefährdungsbeurteilung beginnt mit einer umfassenden Erfassung der verschiedenen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in einem Unternehmen. Dabei werden Informationen zu den Arbeitsprozessen, den eingesetzten Betriebsmitteln, den Arbeitsumgebungen und den beteiligten Personen zusammengetragen und dokumentiert.

    • Identifikation von Gefahren: Anschließend werden potenzielle Gefahrenquellen ermittelt, die in den identifizierten Arbeitsbereichen vorhanden sein könnten. Dazu zählen beispielsweise elektrische Risiken, chemische Substanzen, Maschinen, ergonomische Belastungen, Arbeitsorganisation oder psychosoziale Faktoren.

    - Bewertung von Risiken: Die identifizierten Gefahren werden hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten bewertet. Dabei wird ermittelt, inwieweit die Mitarbeitenden den Gefährdungen ausgesetzt sind und welche Risiken damit verbunden sind.

    • Festlegung von Schutzmaßnahmen: Auf Basis der Risikobewertung werden geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt, um die Risiken zu minimieren oder zu beseitigen. Dies können technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen oder persönliche Schutzausrüstungen sein. Ziel ist es, die Gefahren auf ein akzeptables Maß zu reduzieren und die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.

    • Dokumentation: Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung werden in einem Dokument, der Gefährdungsbeurteilung selbst, schriftlich festgehalten. Darin werden die identifizierten Gefahren, die Risikobewertung und die festgelegten Schutzmaßnahmen dokumentiert. Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

  • Rechtssichere Dokumentation?

    Die rechtssichere Dokumentation bezieht sich auf die ordnungsgemäße und vollständige Aufzeichnung aller relevanten Informationen im Zusammenhang mit der Prüfung elektrischer Betriebsmittel oder Anlagen. Eine solche Dokumentation ist wichtig, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Normen und Richtlinien nachzuweisen und im Falle von Kontrollen oder Unfällen eine rechtliche Absicherung zu gewährleisten.

    Die Dokumentation sollte folgende Bestandteile umfassen: Prüfprotokolle, Prüfverfahren, Nachweise & Zertifikate, Mängelberichte, Aktualisierungen & Archivierung.

  • Was wird bei der Elektroprüfung geprüft?

    Bei der Elektroprüfung werden verschiedene Aspekte elektrischer Betriebsmittel und Anlagen überprüft, die je nach Art der Betriebsmittel und den spezifischen Anforderungen variieren können. Typische Prüfungen umfassen die Sichtprüfung, Schutzleiterprüfung, Isolationsprüfung, Funktionsprüfung, Schutzmaßnahmenprüfung und die Dokumentationsprüfung.

  • Nach welchen Kriterien wird geprüft?

    Die Prüfkriterien der Elektroprüfung richten sich nach den relevanten Vorschriften, Normen und Richtlinien. Häufige Kriterien sind:

    • Einhaltung der Normen

    • Sicherheitsrelevante Parameter: Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand, Schutzleiterstrom oder Berührungsstrom

    • Schutzklassen und Schutzarten: z.B. Schutzklasse I oder Schutzklasse II, Schutzart (z.B. IP20 oder IP44), erforderlicher Schutz vor elektrischem Schlag oder Eindringen von Fremdkörpern und Feuchtigkeit

    • Funktionalität und Bedienung: korrekte Funktion von Schaltern, Sicherungen, Anzeigen, Not-Aus-Schaltern oder anderen steuernden Elementen.

    • Dokumentation und Kennzeichnung: Angaben wie Hersteller, Typ, Seriennummer, Prüfdatum und Prüfzeichen.

    • Anlagensicherheit: ordnungsgemäße Verkabelung, Schutzmaßnahmen, Absicherungen, Überspannungsschutz und eventuelle Besonderheiten der spezifischen Anlage

  • Was regelt die BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)?

    Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Sie legt Anforderungen an den Betrieb von Arbeitsmitteln fest und dient der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und anderen arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

    Die BetrSichV enthält unter anderem Regelungen zu Gefährdungsbeurteilung, Anforderungen an den Betrieb von Arbeitsmitteln, Prüfungen, Dokumentation und Unterweisung.

  • Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

    Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind elektrische Geräte oder Werkzeuge, die dafür vorgesehen sind, an verschiedenen Orten verwendet zu werden. Sie sind nicht fest mit der elektrischen Installation verbunden und können leicht von einem Ort zum anderen bewegt werden. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind häufig mit einem Stecker ausgestattet, um sie an eine Steckdose anzuschließen.

    Zu ortveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gehören: Elektrische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen; Haushaltsgeräte wie Staubsauger, Bügeleisen, Wasserkocher; Bürogeräte wie Computer, Drucker, Kaltgerätekabel, Kopierer; Elektronische Geräte wie Fernseher, Hi-Fi-Anlagen, Spielkonsolen; Beleuchtungsgeräte wie Tischlampen, Stehlampen, Schreibtischleuchten.

  • Was sind ortsfeste elektrische Betriebsmittel?

    Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind elektrische Anlagen oder Geräte, die dauerhaft an einem bestimmten Ort installiert sind und nicht regelmäßig bewegt werden. Sie sind fest mit der elektrischen Installation verbunden und dienen der Versorgung von elektrischer Energie oder der Ausführung bestimmter Funktionen an einem festgelegten Standort.

    Zu ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln gehören: Kühlschränke, Spülmaschinen, Herde und Kochfelder, Druckerstationen; elektrische Verteilungsanlagen wie Schalt- und Verteilerkästen; elektrische Schaltanlagen und Schaltschränke; Stromversorgungseinrichtungen wie Transformatoren, Generatoren oder USV-Anlagen; elektrische Beleuchtungsanlagen in Bürogebäuden oder Fabrikhallen; Maschinen und Anlagen mit elektrischem Antrieb, die fest installiert sind, wie Serveranlagen, Förderbänder, Aufzüge oder Krananlagen.

  • Was sind elektrische Anlagen?

    Ortsfeste elektrische Anlagen sind laut Definition nach DGUV V4 alle Gegenstände, die in einzelnen Teilen oder als Ganzes der Anwendung von elektrischer Energie oder dem Verteilen, Verarbeiten und Übertragen von Informationen dienen.

    Ortsfeste elektrische Anlagen sind mit ihrer Umgebung fest verbunden. Hierzu zählen zum Beispiel elektrische Installationen in Gebäuden. Auch Steckdosen oder Unterverteilungen gehören zu den ortsfesten elektrischen Anlagen.

    • Elektroverteilungen (Sicherungskästen)
    • Raumbeleuchtungen
    • Steckdosen
    • Klima und Heizungen
    • u.v.m.
  • Welche Prüffristen gibt es für elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel?

    Nach DGUV-V3 (DIN VDE 0105-100) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) hat jedes Unternehmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen für elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel festzulegen.

    Nach jeder Prüfung muss der nächster Prüftermin so festgelegt werden, dass die elektrische Anlage und ortsfeste Betriebsmittel bis zu diesem Zeitpunkt entsprechend den betrieblichen Erfahrungen sicher betrieben und benutzt werden können. Die Festlegung der entsprechenden Prüfzyklen ist aufgrund der vielfältigen Vorschriften, Normen und Regelungen sehr komplex. Deshalb sollte dafür ein Fachexperte zu Rate gezogen werden.

    Erstprüfung: Neue elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel müssen vor ihrer ersten Inbetriebnahme einer Erstprüfung unterzogen werden.

    Wiederholungsprüfung: Nach der Erstprüfung müssen elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel regelmäßig wiederholt geprüft werden. Die genauen Fristen für die Wiederholungsprüfung können abhängig von der Art des Betriebsmittels und den Umgebungsbedingungen variieren. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

  • Welche Richtlinien gibt es für die Prüfung von E- Ladesäulen und Ladekabeln?

    Da Ladesäulen häufig im öffentlichen oder halböffentlichen Raum stehen, beispielsweise auf Parkplätzen oder Tiefgargen, sind hier die Vorschriften der Berufsgenossenschaften wie die DGUV V3 und die VDE Normen DIN VDE 0100-600 (Erstmessung), DIN VDE 0105-100 (Wiederholungsmessung) und DIN EN 61851-1 zu beachten.

    Parallel gilt für Unternehmen ebenfalls die Betriebssicherheitsverordnung und im Falle der Aufstellung in einem für die Öffentlichkeit erreichbaren Bereich gilt ganz allgemein die Verkehrssicherungspflicht nach §823 BGB.

  • Was sind kalibrierte Messgeräte?

    Kalibrierte Messgeräte sind Messinstrumente, die einer regelmäßigen Kalibrierung unterzogen wurden. Die Kalibrierung ist ein Prozess, bei dem die Genauigkeit und Zuverlässigkeit eines Messgeräts überprüft und gegebenenfalls angepasst wird, um sicherzustellen, dass es korrekte Messergebnisse liefert.

    Bei der Kalibrierung wird das Messgerät mit Referenzstandards verglichen, die eine bekannte Genauigkeit haben. Bei der Kalibrierung werden lediglich die Abweichungen der Messergebnisse exakt protokolliert. Ein Eingriff in das Messgerät, um z.B. die Abweichungen zu minimieren, findet bei der Kalibrierung nicht statt.

    Die Abweichungen der Messergebnisse werden in einem Kalibrierprotokoll festgehalten. Dieses Protokoll liegt später dem Messgerät bei.

Unsere Dienstleistungen

Lernen Sie auch unsere weiteren Dienstleistungen kennen. Wir sind der soziale und professionelle Partner an Ihrer Seite und halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Sozialer Partner an Ihrer Seite

300

Mitarbeiter*innen mit (60%) und ohne Körperbehinderung

100%

Corporate Social Responsibility (CSR) und volle Kraft für Inklusion im ersten Arbeitsmarkt

50 Jahre

soziale Verantwortung gepaart mit professionellem Dienstleistungsangebot

Haben Sie noch weitere Fragen? Sprechen Sie mich an.

Reiner Dichtl

Leiter Elektroprüfung

Unsere Referenzen